Passwesen · Version 2026-10-23

Nutzungsbedingungen für Passanträge

1. Zweck und Berechtigung

Die SG Weinstadt e. V., Abteilung Handball, stellt dieses Portal zur Erfassung und Bearbeitung von Passanträgen bereit. Anträge für andere Personen dürfen nur mit entsprechender Berechtigung gestellt werden; bei Minderjährigen sind die erforderlichen Erklärungen der Sorgeberechtigten einzuholen. Die Einreichung oder vereinsinterne Freigabe begründet noch kein Spielrecht. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Verbandsstelle nach den geltenden Sportordnungen.

2. Vollständige und richtige Angaben

Antragstellende müssen die Angaben und beigefügten Unterlagen vor dem Absenden sorgfältig prüfen und nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß übermitteln. Trainer und andere Beauftragte müssen sich die erforderlichen Angaben von der berechtigten Person bestätigen lassen und erkennbare Unklarheiten vor der Einreichung mit der Passabteilung klären. Erkannte Fehler oder Änderungen sind unverzüglich an passwesen@sg-weinstadt.de zu melden.

Ein Neuantrag setzt die Erklärung voraus, dass für die spielende Person weltweit noch nie ein Spielrecht in einem Handballverein bestand. Andernfalls ist die Passabteilung zur Wahl des richtigen Verfahrens zu kontaktieren. Bei einem Vereinswechsel ist anzugeben, ob ein laufendes sportrechtliches Verfahren gegen die spielende Person besteht. Hier werden ausschließlich sportrechtliche Verfahren im Handball abgefragt; Angaben zu Strafverfahren oder Verfahrensdetails gehören nicht in das Formular.

3. Folgen falscher Angaben und Haftung

Die Passabteilung darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der übermittelten Angaben vertrauen, soweit keine konkreten Zweifel oder eigenen Prüfpflichten bestehen. Für Nachteile, die ausschließlich durch unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht werden und für die den Verein oder seine handelnden Personen kein zurechenbares Verschulden trifft, besteht keine Haftung des Vereins beziehungsweise seiner Passabteilung.

Werden wegen falscher Angaben Verbandsstrafen, Gebühren oder andere Kosten geltend gemacht, sind diese zunächst mit dem Verein und der zuständigen Verbandsstelle zu klären und, soweit der Verein Adressat ist, über den Verein abzuwickeln. Ob und in welchem Umfang der Verein von einem Trainer, einer antragstellenden oder sonst verantwortlichen Person Ersatz verlangen kann, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Pflichtverletzung, Verschulden, Ursächlichkeit und nachgewiesenem Schaden. Gesetzliche Haftungsprivilegien und Freistellungsansprüche, insbesondere nach §§ 31a und 31b BGB, sowie ein etwaiges Mitverschulden bleiben unberührt. Allein die Funktion als Trainer oder die technische Einreichung führt nicht zu einer persönlichen Haftung. Diese Bedingungen begründen keine pauschale Verpflichtung zur Übernahme oder Erstattung von Strafen.

Die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verein für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Andere zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

4. Dokumentation und Datenschutz

Bei der Einreichung werden die abgegebenen Erklärungen, die Fassung dieser Bedingungen, der Zeitpunkt und die Herkunft der Bestätigung (öffentliche oder interne Erfassung) beim Antrag dokumentiert. Spätere Änderungen ersetzen die ursprüngliche Bestätigung nicht. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Die dort genannten Rechtsgrundlagen, Empfänger, Aufbewahrungskriterien und Betroffenenrechte gelten unabhängig von der Zustimmung zu diesen Bedingungen.

Kontakt: passwesen@sg-weinstadt.de. Anschrift und weitere Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung.

Stand: 23. Oktober 2026

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